Abzocke durch Abofallen

gepostet von abzocke am Januar 11th, 2012

Unter dem umgangssprachlichen Begriff der Abzocke ist in der Regel rechtlich ein Betrug gemeint. Um Betrug handelt es sich, wenn eine Vertragspartei wissentlich ein Produkt anbietet, das keinen Mehrwert hat oder der Vertragspartner überhaupt kein Produkt hat, das er anbieten könnte. Gerade im Internet werden sogenannte Abofallen häufig mit Abzocke gleich gesetzt. Hierbei handelt es sich um einen Vertragsabschluss, bei dem der Betroffene häufig gar nicht merkt, dass er einen Vertrag für mehrere Monate oder Jahre eingeht und der Nutzen auch fraglich ist. Die Opfer der Abofallen merken häufig erst, dass sie in eine solche getreten sind, wenn sie von einem Inkassobüro zur Zahlung aufgefordert werden. Ein beliebter aber nutzloser Hinweis ist die angebliche Sicherung der IP-Adresse des Opfers. Häufig wird mit einem Mahnbescheid gedroht, der auch hin und wieder durchgesetzt wird. User, die in eine Abofalle treten, haben sich oftmals mit ihren Daten auf einer Internetseite zur Nutzung angemeldet. Das Kleingedruckte ist oftmals erst durch scrollen einsehbar. Eine Bankverbindung muss hier in der Regel nicht hinterlegt werden, denn da wird der User spätestens misstrauisch.

Eine Möglichkeit, sich gegen derartigen Datenmissbrauch zu wehren ist das Aufsuchen eines Anwaltes und das Einleiten eines Gerichtsverfahrens wegen Betrugs. Dies geht meist auch mit einer polizeilichen Anzeige einher.

Eine andere Möglichkeit ist das Aufsuchen eines Verbraucherschutzes. In Bremen und im Saarland wird die örtliche Arbeitskammer durch die Arbeitskammerbeiträge erhalten und Arbeitnehmer können kostenfrei eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Oftmals gibt es aber über den Verbraucherschutz bereits Vordrucke, die solche Firmen in ihre Schranken weisen.

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